Allgemeine Geschäftbedingungen **M-Park and Fly**


I. Geltung und Vertragsabschluss

 

1. Geltung der Bedingungen

 

Für alle Angebote und Leistungen der M-Park and Fly gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt M-Park and Fly nicht an, es sei denn, M-Park and Fly hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn M-Park and Fly in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

 

2. Angebote und Vertragsabschluss

 

2.1 Dies Angebote der M-Park and Fly sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn M-Park and Fly die Buchungsanfrage des Kunden zum Vertragsabschluss bestätigt.

2.2 Die Buchungen werden per E-Mail oder telefonisch angenommen. Ohne Buchung kommt kein Vertrag zustande und es wird nicht garantiert, dass ein Parkplatz zur Verfügung steht.

2.3 Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen M-Park and Fly und dem Kunden ist, dass der Kunde diese AGB akzeptiert.

2.4 Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der M-Park and Fly sind - soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht z. B. aufgrund vertretungsberechtigter Organstellung haben - nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.

 

II. Mietvertrag und Shuttle-Service

 

1. Mietvertrag

 

1.1 M-Park and Fly bietet Fluggästen des Flughafens München die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem von M-Park and Fly betriebenen Parkplatz in 85354 Achering bei Freising, Weiherstraße 7, gegen Entgelt abzustellen und den von M-Park and Fly eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen München und zurück kostenfrei zu nutzen.

1.2 Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch M-Park and Fly kommt zwischen dem Kunden und M-Park and Fly ein Mietverhältnis zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. M-Park and Fly übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.

1.3 M-Park and Fly ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz.

1.4 M-Park and Fly steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). M-Park and Fly kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgeltes verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von M-Park and Fly bleiben hiervon unberührt. Insbesondere ist M-Park and Fly berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit von dem Betriebsgelände von M-Park and Fly auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.

 

2. Verhalten auf dem Betriebsgelände

 

2.1 Auf dem Betriebsgelände der M-Park and Fly gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung

(StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren

werden. Der Kunde hat den Anweisungen der Mitarbeiter, der Erfüllungsgehilfen sowie der Beauftragten

der M-Park and Fly jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden

Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden

werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der

Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Einund

Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der

M-Park and Fly ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein

Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen. M-Park and Fly ist berechtigt,

außerhalb von zugewiesenen Stellplätzen abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu

entfernen.

2.2 Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der M-Park and Fly ohne ausdrückliche

Zustimmung der M-Park and Fly Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen

oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher

Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen,

Fahrräder etc.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit

undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter

verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt

er dies, ist M-Park and Fly berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen.

Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers, hat die Beseitigung durch ein autorisiertes

Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein

Recht zu Selbstvornahme.

2.3 Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der M-Park and Fly zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung

und –abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf

den Shuttle ist nicht gestattet. M-Park and Fly ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeuges auf

dem Betriebsgelände von M-Park and Fly im Falle drohender Gefahr zu verweigern und Fahrzeuge

im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen bzw. entfernen zu lassen.

2.4 Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeuges im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist

und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes

der M-Park and Fly besitzt. Auf Verlangen der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder

Beauftragten der M-Park and Fly sind Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht

der begründete Verdacht unzureichenden Versicherungsschutzes, ist M-Park and Fly berechtigt,

die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden

die vorgenannten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist M-Park and Fly

berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf

Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

2.5 Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von M-Park and Fly ist untersagt. Das Rauchen wird nur

auf markierten Flächen gestattet.

 

3. Schuttle-Service

 

3.1 Zusammen mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der M-Park and Fly stellt

M-Park and Fly für den Kunden sowie für maximal vier (4) Begleitpersonen pro Fahrzeug ohne Aufpreis

einen kostenfreien Shuttle-Service vom Betriebsgelände der M-Park and Fly zum Flughafen

München und zurück zur Verfügung. Für jede weitere zu transportierende Begleitperson inkl. Gepäck

entstehen Mehrkosten von 5 Euro je Person.

3.2 M-Park and Fly kann den kostenfreien Shuttle-Service zum Flughafen München in besonderen

Fällen auch durch Fremdunternehmen, z. B. Taxi oder Mietwagen ausführen lassen. Die Auftragsvergabe

kann nur durch M-Park and Fly erfolgen und führt für den Kunden zu keinen Mehrkosten.

Für die beauftragten Transportunternehmen ist die M-Park and Fly jedoch in keinem Fall haftbar

zu machen.

3.3 Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zu Menge und Gewicht, die entsprechend

der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose Beförderung

festgesetzt sind, kostenlos befördert. M-Park and Fly ist zur Beförderung von Übergepäck

sowie Sperrgepäck (Surfbretter, Skier o. ä.) nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das

Sondergepäck muss bei der Buchung, spätestens jedoch 24 Stunden vor Anreise, angemeldet werden.

3.4 In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Ankunftszeiten des

Kunden. M-Park and Fly behält sich jedoch Sammelbeförderungen vor, auch wenn hierdurch für

die Kunden im Einzelfall zumutbare (bis zu 30 Minuten) Verzögerungen eintreten.

3.5 Die Beförderung zum Flughafen München erfolgt in der Regel bis unmittelbar vor die Halle des Terminals,

in dem sich der Check-in-Schalter für den Flug des Kunden befindet.

3.6 Die Abflug- und Ankunftszeiten sind von dem Kunden in der Buchungsanfrage anzugeben. M-Park and Fly haftet nach Maßgabe der Regelungen in nachfolgender Ziffer VI. nur für eine verspätete

Ankunft am Flughafen München, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens

30 Minuten vor der durch die jeweilige Fluggesellschaft festgelegten Check-in-Zeit bei M-Park and Fly den Shuttle-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens der M-Park and Fly seinen

Flug nicht mehr erreicht. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder verkehrsbedingter,

nicht von der M-Park and Fly verschuldeter Verzögerungen ist ausgeschlossen.

3.7 Der Rücktransport vom Flughafen München zum Betriebsgelände der M-Park and Fly erfolgt in

der Regel zeitnah. Der Kunde hat M-Park and Fly nach Ankunft und nach Erhalt seines Gepäcks

telefonisch zu benachrichtigen. M-Park and Fly wird daraufhin umgehend ein Fahrzeug

zur Abholung schicken.

3.8 Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist M-Park and Fly berechtigt, unter Ausschluss

von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung

zu verweigern.

3.9 Auf Wunsch stellt M-Park and Fly Kindersitze zur Verfügung, wenn der Kunde dies sowie die

notwendige Anzahl und Klasse bei der Buchungsanfrage angibt und M-Park and Fly die entsprechende

Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.

 

 

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

 

1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an M-Park and Fly zu entrichten.

2. Von M-Park and Fly angegebene Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Für die von M-Park and Fly angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise

pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die von M-Park and Fly angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.

4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind

von diesem spätestens vor der Ausfahrt bar in EURO zu entrichten.

5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von M-Park and Fly nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich

entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgeltes an

M-Park and Fly verpflichtet.

6. Die Forderungen von M-Park and Fly kann der Kunde nicht mit Gegenforderungen aufrechnen,

es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von M-Park and Fly

anerkannt.

7. Wenn der Kunde den Reservierungstermin nicht wahrnimmt und nicht storniert, werden 50% des Parkgebühren

preises in Rechnung gestellt.

 

V. Rücktritt

 

1. Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.

2. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per E-Mail oder telefonisch

von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums,

an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der

Rücktritt später, hat der Kunde an M-Park and Fly eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50% Schadensersatz zu leisten.

3. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen

unberührt.

 

VI. Haftung

 

1. Bei Mängeln an den Leistungen der M-Park and Fly die durch den Kunden festgestellt werden,

wird sich M-Park and Fly bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Wird der Mangel durch den Kunden

nicht angezeigt, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz

nicht ein.

2. M-Park and Fly schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch Dritte oder andere Kunden

verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten

Fahrzeugs oder beweglicher/ eingebauter Gegenstände aus dem Fahrzeug (z. B. Autoradio,

Autotelefon, Handy oder persönliche Wertgegenstände etc.) oder auf bzw. an dem Fahrzeug befestigter

Sachen.

3. Bei Schäden durch höhere Gewalt, innere Unruhen sowie äußere Unruhen, Kriegsereignisse, Elementarschäden

sowie Immissionen Dritter ist M-Park and Fly vom Schadensersatz frei.

4. M-Park and Fly übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden, die auf dem Betriebsgelände

oder im Verlauf den durchgeführten Schuttle-Service an Gepäckstücken des Kunden von diesem

selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet auftreten.

5. Die pünktliche Ankunft am Flughafen München, bezogen auf den konkreten Abflugtermin des Kunden,

ist nicht Vertragsgegenstand. Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten

Abflügen und sonstigen Terminen, sind ausgeschlossen. Es wird nicht garantiert, dass M-Park and Fly das Terminal rechtzeitig erreicht.

6. Der Kunde haftet für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm

beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände der M-Park and Fly abgestellte Fahrzeug schuldhaft

oder nicht schuldhaft verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion).

7. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus

an M-Park and Fly ab, soweit die M-Park and Fly aus einem solchen Schadensereignis

ihrerseits in Anspruch genommen wird.

8. Schäden am Fahrzeug, die durch den M-Park and Fly Personal auf dem Betriebsgelände verursacht werden, ist durch

M-Park and Fly versichert und die Reparaturkosten werden übernommen. Mietwagenkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall

oder dergleichen werden nicht übernommen.

 

 

VII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

2. Erfüllungsort ist der Geschäftsitz von M-Park and Fly

Anschrift:

M-Park and Fly

Inh. Fatih Sayin

Weiherstraße 7

D-85354 Achering bei Freising

Kontaktdaten:

Tel.: +49 8165 6911061

E-Mail: info@mparkandfly.de

3. Gerichtsstand ist Freising.

 

 

 

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