I. Geltung und Vertragsabschluss
1. Geltung der Bedingungen
Für alle Angebote und Leistungen der M-Park and Fly gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt M-Park and Fly nicht an, es sei denn, M-Park and Fly hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn M-Park and Fly in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Dies Angebote der M-Park and Fly sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn M-Park and Fly die Buchungsanfrage des Kunden zum Vertragsabschluss bestätigt.
2.2 Die Buchungen werden per E-Mail oder telefonisch angenommen. Ohne Buchung kommt kein Vertrag zustande und es wird nicht garantiert, dass ein Parkplatz zur Verfügung steht.
2.3 Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen M-Park and Fly und dem Kunden ist, dass der Kunde diese AGB akzeptiert.
2.4 Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der M-Park and Fly sind - soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht z. B. aufgrund vertretungsberechtigter Organstellung haben - nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.
II. Mietvertrag und Shuttle-Service
1. Mietvertrag
1.1 M-Park and Fly bietet Fluggästen des Flughafens München die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem von M-Park and Fly betriebenen Parkplatz in 85354 Achering bei Freising, Weiherstraße 7, gegen Entgelt abzustellen und den von M-Park and Fly eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen München und zurück kostenfrei zu nutzen.
1.2 Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch M-Park and Fly kommt zwischen dem Kunden und M-Park and Fly ein Mietverhältnis zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. M-Park and Fly übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.
1.3 M-Park and Fly ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz.
1.4 M-Park and Fly steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). M-Park and Fly kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgeltes verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von M-Park and Fly bleiben hiervon unberührt. Insbesondere ist M-Park and Fly berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit von dem Betriebsgelände von M-Park and Fly auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.
2. Verhalten auf dem Betriebsgelände
2.1 Auf dem Betriebsgelände der M-Park and Fly gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung
(StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren
werden. Der Kunde hat den Anweisungen der Mitarbeiter, der Erfüllungsgehilfen sowie der Beauftragten
der M-Park and Fly jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden
Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden
werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der
Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Einund
Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der
M-Park and Fly ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein
Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen. M-Park and Fly ist berechtigt,
außerhalb von zugewiesenen Stellplätzen abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu
entfernen.
2.2 Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der M-Park and Fly ohne ausdrückliche
Zustimmung der M-Park and Fly Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen
oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher
Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen,
Fahrräder etc.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit
undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter
verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt
er dies, ist M-Park and Fly berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen.
Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers, hat die Beseitigung durch ein autorisiertes
Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein
Recht zu Selbstvornahme.
2.3 Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der M-Park and Fly zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung
und –abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf
den Shuttle ist nicht gestattet. M-Park and Fly ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeuges auf
dem Betriebsgelände von M-Park and Fly im Falle drohender Gefahr zu verweigern und Fahrzeuge
im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen bzw. entfernen zu lassen.
2.4 Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeuges im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist
und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes
der M-Park and Fly besitzt. Auf Verlangen der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder
Beauftragten der M-Park and Fly sind Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht
der begründete Verdacht unzureichenden Versicherungsschutzes, ist M-Park and Fly berechtigt,
die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden
die vorgenannten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist M-Park and Fly
berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf
Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
2.5 Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von M-Park and Fly ist untersagt. Das Rauchen wird nur
auf markierten Flächen gestattet.
3. Schuttle-Service
3.1 Zusammen mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der M-Park and Fly stellt
M-Park and Fly für den Kunden sowie für maximal vier (4) Begleitpersonen pro Fahrzeug ohne Aufpreis
einen kostenfreien Shuttle-Service vom Betriebsgelände der M-Park and Fly zum Flughafen
München und zurück zur Verfügung. Für jede weitere zu transportierende Begleitperson inkl. Gepäck
entstehen Mehrkosten von 5 Euro je Person.
3.2 M-Park and Fly kann den kostenfreien Shuttle-Service zum Flughafen München in besonderen
Fällen auch durch Fremdunternehmen, z. B. Taxi oder Mietwagen ausführen lassen. Die Auftragsvergabe
kann nur durch M-Park and Fly erfolgen und führt für den Kunden zu keinen Mehrkosten.
Für die beauftragten Transportunternehmen ist die M-Park and Fly jedoch in keinem Fall haftbar
zu machen.
3.3 Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zu Menge und Gewicht, die entsprechend
der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose Beförderung
festgesetzt sind, kostenlos befördert. M-Park and Fly ist zur Beförderung von Übergepäck
sowie Sperrgepäck (Surfbretter, Skier o. ä.) nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das
Sondergepäck muss bei der Buchung, spätestens jedoch 24 Stunden vor Anreise, angemeldet werden.
3.4 In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Ankunftszeiten des
Kunden. M-Park and Fly behält sich jedoch Sammelbeförderungen vor, auch wenn hierdurch für
die Kunden im Einzelfall zumutbare (bis zu 30 Minuten) Verzögerungen eintreten.
3.5 Die Beförderung zum Flughafen München erfolgt in der Regel bis unmittelbar vor die Halle des Terminals,
in dem sich der Check-in-Schalter für den Flug des Kunden befindet.
3.6 Die Abflug- und Ankunftszeiten sind von dem Kunden in der Buchungsanfrage anzugeben. M-Park and Fly haftet nach Maßgabe der Regelungen in nachfolgender Ziffer VI. nur für eine verspätete
Ankunft am Flughafen München, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens
30 Minuten vor der durch die jeweilige Fluggesellschaft festgelegten Check-in-Zeit bei M-Park and Fly den Shuttle-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens der M-Park and Fly seinen
Flug nicht mehr erreicht. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder verkehrsbedingter,
nicht von der M-Park and Fly verschuldeter Verzögerungen ist ausgeschlossen.
3.7 Der Rücktransport vom Flughafen München zum Betriebsgelände der M-Park and Fly erfolgt in
der Regel zeitnah. Der Kunde hat M-Park and Fly nach Ankunft und nach Erhalt seines Gepäcks
telefonisch zu benachrichtigen. M-Park and Fly wird daraufhin umgehend ein Fahrzeug
zur Abholung schicken.
3.8 Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist M-Park and Fly berechtigt, unter Ausschluss
von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung
zu verweigern.
3.9 Auf Wunsch stellt M-Park and Fly Kindersitze zur Verfügung, wenn der Kunde dies sowie die
notwendige Anzahl und Klasse bei der Buchungsanfrage angibt und M-Park and Fly die entsprechende
Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an M-Park and Fly zu entrichten.
2. Von M-Park and Fly angegebene Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Für die von M-Park and Fly angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise
pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die von M-Park and Fly angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.
4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind
von diesem spätestens vor der Ausfahrt bar in EURO zu entrichten.
5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von M-Park and Fly nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich
entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgeltes an
M-Park and Fly verpflichtet.
6. Die Forderungen von M-Park and Fly kann der Kunde nicht mit Gegenforderungen aufrechnen,
es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von M-Park and Fly
anerkannt.
7. Wenn der Kunde den Reservierungstermin nicht wahrnimmt und nicht storniert, werden 50% des Parkgebühren
preises in Rechnung gestellt.
V. Rücktritt
1. Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.
2. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per E-Mail oder telefonisch
von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums,
an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der
Rücktritt später, hat der Kunde an M-Park and Fly eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50% Schadensersatz zu leisten.
3. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen
unberührt.
VI. Haftung
1. Bei Mängeln an den Leistungen der M-Park and Fly die durch den Kunden festgestellt werden,
wird sich M-Park and Fly bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Wird der Mangel durch den Kunden
nicht angezeigt, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts oder Schadensersatz
nicht ein.
2. M-Park and Fly schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch Dritte oder andere Kunden
verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten
Fahrzeugs oder beweglicher/ eingebauter Gegenstände aus dem Fahrzeug (z. B. Autoradio,
Autotelefon, Handy oder persönliche Wertgegenstände etc.) oder auf bzw. an dem Fahrzeug befestigter
Sachen.
3. Bei Schäden durch höhere Gewalt, innere Unruhen sowie äußere Unruhen, Kriegsereignisse, Elementarschäden
sowie Immissionen Dritter ist M-Park and Fly vom Schadensersatz frei.
4. M-Park and Fly übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden, die auf dem Betriebsgelände
oder im Verlauf den durchgeführten Schuttle-Service an Gepäckstücken des Kunden von diesem
selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet auftreten.
5. Die pünktliche Ankunft am Flughafen München, bezogen auf den konkreten Abflugtermin des Kunden,
ist nicht Vertragsgegenstand. Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten
Abflügen und sonstigen Terminen, sind ausgeschlossen. Es wird nicht garantiert, dass M-Park and Fly das Terminal rechtzeitig erreicht.
6. Der Kunde haftet für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm
beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände der M-Park and Fly abgestellte Fahrzeug schuldhaft
oder nicht schuldhaft verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion).
7. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus
an M-Park and Fly ab, soweit die M-Park and Fly aus einem solchen Schadensereignis
ihrerseits in Anspruch genommen wird.
8. Schäden am Fahrzeug, die durch den M-Park and Fly Personal auf dem Betriebsgelände verursacht werden, ist durch
M-Park and Fly versichert und die Reparaturkosten werden übernommen. Mietwagenkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall
oder dergleichen werden nicht übernommen.
VII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
2. Erfüllungsort ist der Geschäftsitz von M-Park and Fly
Anschrift:
M-Park and Fly
Inh. Fatih Sayin
Weiherstraße 7
D-85354 Achering bei Freising
Kontaktdaten:
Tel.: +49 8165 6911061
E-Mail: info@mparkandfly.de
3. Gerichtsstand ist Freising.
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